Wissen · Backlinks

Backlinks und Erwähnungen: was bezahlte Links wirklich bringen – und was nicht

Ein bezahlter Link soll laut Google keine Rankingsignale übertragen und muss deshalb mit rel="sponsored" oder rel="nofollow" ausgezeichnet sein. Genau so machen wir es – unsere Fachbeiträge sind also kein Werkzeug für Linkaufbau. Ihr Wert liegt woanders: in Besuchern, die über den Link zu Ihnen kommen, in der klaren Nennung Ihres Unternehmens auf einer unabhängigen Website und in einem Beleg, den Sie im Vertrieb zeigen können.

Stand: Oktober 2026 · Lesezeit rund 7 Minuten

Kurz gesagt

  • Links gegen Geld, Waren oder Leistungen mit dem Ziel, Rankings zu beeinflussen, sind nach Googles Spam-Richtlinien Linkspam.
  • Bezahlte Links sind erlaubt, wenn sie mit rel="sponsored" oder rel="nofollow" ausgezeichnet sind. In unseren Beiträgen geschieht das automatisch.
  • Der Nutzen eines gekennzeichneten Beitrags: Besucher über den Link, eine klare Erwähnung Ihrer Marke im Fachkontext, eine weitere indexierte Seite für Such- und KI-Systeme und ein vorzeigbarer Beleg.
  • In Österreich müssen bezahlte Beiträge in periodischen Medien als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein (§ 26 MedienG).
  • „Domain-Autorität“ und ähnliche Werte sind Kennzahlen von Tool-Anbietern, keine Google-Werte.

Was ist ein Backlink – und warum war er so begehrt?

Ein Backlink ist ein Link von einer fremden Website auf Ihre. Als Google Ende der Neunzigerjahre startete, war die Idee dahinter neu: Links wurden als Empfehlungen gezählt. Eine Seite, auf die viele andere verweisen, galt als wichtiger. Daraus entstand über die Jahre ein ganzer Markt für Links – gekauft, getauscht, in Netzwerken künstlich erzeugt.

Google hat auf diesen Markt reagiert. Links sind nach wie vor ein Teil davon, wie Google das Web versteht. Aber Links, die nur existieren, um Rankings zu beeinflussen, sind seit langem ausdrücklich verboten.

Was sagen Googles Spam-Richtlinien zu gekauften Links?

Google definiert Linkspam als das Erstellen von Links zu oder von einer Website, das in erster Linie dazu dient, Rankings zu manipulieren. Das erste Beispiel in den Richtlinien ist das Kaufen oder Verkaufen von Links zu Rankingzwecken. Darunter fallen ausdrücklich:

  • Geld gegen Links oder gegen Beiträge, die Links enthalten,
  • Waren oder Dienstleistungen gegen Links,
  • ein zugeschicktes Produkt, über das im Gegenzug mit Link geschrieben wird.

Gleichzeitig hält Google fest, dass bezahlte Links zum normalen Werbegeschäft im Web gehören. Sie verstoßen nicht gegen die Richtlinien, solange sie mit rel="nofollow" oder rel="sponsored" ausgezeichnet sind. Für Werbung und bezahlte Platzierungen empfiehlt Google sponsored.

Wer einen bezahlten Link ohne diese Auszeichnung kauft, bewegt sich also außerhalb der Regeln. Google kann solche Links entwerten oder gegen beteiligte Websites manuelle Maßnahmen verhängen. Das Risiko trägt nicht nur der Verkäufer, sondern auch die Website, auf die verlinkt wird.

Das Attribut ist ein Hinweis an Suchmaschinen: Dieser Link ist bezahlt. Google folgt solchen Links in der Regel nicht und soll sie nicht als redaktionelle Empfehlung werten. Für Menschen ändert sich nichts – der Link sieht gleich aus und funktioniert gleich.

In den Fachbeiträgen von RPO Media setzt das System dieses Attribut bei allen Links zu Auftraggebern automatisch, unabhängig davon, wie der Link im Text eingefügt wurde. Das ist eine bewusste Entscheidung: Ein Beitrag, der als „Anzeige“ gekennzeichnet ist, aber einen Link mit Rankingwirkung verkaufen würde, wäre in sich widersprüchlich.

Welchen Wert hat ein gekennzeichneter Beitrag dann?

Wenn der Link kein Rankingsignal überträgt – wofür bezahlt man dann? Für Dinge, die mit dem Link-Attribut nichts zu tun haben:

  • Besucher: Leserinnen und Leser eines Fachbeitrags interessieren sich für das Thema. Wer über den Link zu Ihnen kommt, ist kein Zufallsbesuch.
  • Erwähnung im Fachkontext: Der Beitrag nennt Ihr Unternehmen ausdrücklich im Zusammenhang mit Ihrem Fachgebiet. Such- und KI-Systeme, die Antworten aus mehreren Quellen zusammensetzen, finden damit eine weitere Seite, die Sie beschreibt – mehr dazu unter KI-Sichtbarkeit.
  • Eine weitere indexierte Seite: Bei Suchen nach Ihrem Namen oder Ihrem Thema kann der Beitrag selbst in den Ergebnissen erscheinen – siehe SEO mit Fachbeiträgen.
  • Beleg und Vertrauen: Ein ausführlicher Beitrag über Ihr Unternehmen, den Sie in Angeboten, auf LinkedIn oder in der E-Mail-Signatur verlinken können.
  • Dauer: Der Beitrag bleibt online, auch wenn keine Kampagne mehr läuft.

Keiner dieser Punkte ist eine Garantie für Rankings, Klicks oder Anfragen. Aber jeder davon funktioniert, ohne gegen Richtlinien zu verstoßen.

Sind Advertorials auf fremden Websites ein Problem für Google?

Google hat eine eigene Richtlinie gegen den Missbrauch des Rufs von Websites: Inhalte Dritter, die vor allem deshalb auf einer fremden Website stehen, um von deren Rankingstärke zu profitieren. Als Beispiele nennt Google etwa gesponserte Kreditvergleiche auf einer Bildungswebsite oder eine lieblose „Beste Casinos“-Seite auf einer Medizinseite.

Ebenso deutlich nennt Google, was kein Verstoß ist: Advertorials und Native Advertising, die Inhalte direkt mit Leserinnen und Lesern teilen sollen und nicht der Manipulation von Rankings dienen. Für einen Fachbeitrag heißt das: Er muss thematisch zum Medium passen, Lesern einen echten Nutzen bieten und darf nicht als Vehikel für Suchbegriffe gebaut sein. Genau danach wählen wir das Medium für einen Beitrag aus.

Woran erkennen Sie unseriöse Linkangebote?

  • „Dofollow garantiert“ oder „Links ohne Kennzeichnung“ gegen Bezahlung,
  • Preislisten nach „Domain-Autorität“ oder ähnlichen Tool-Kennzahlen – diese Werte stammen von SEO-Software-Anbietern und werden von Google nicht verwendet,
  • Versprechen bestimmter Ranking-Positionen oder Traffic-Zuwächse,
  • Websites ohne erkennbares Thema, ohne Impressum oder mit Artikeln zu allem Möglichen,
  • Pakete mit Dutzenden Links in kurzer Zeit.

Ein seriöses Angebot sagt Ihnen dagegen, wo der Beitrag erscheint, wie er gekennzeichnet wird, wie Links ausgezeichnet sind – und was es nicht versprechen kann.

Was gilt rechtlich in Österreich?

Unabhängig von Google gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Kennzeichnung. Nach § 26 Mediengesetz müssen Ankündigungen, Empfehlungen und sonstige Beiträge, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, in periodischen Medien als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein – es sei denn, Gestaltung oder Anordnung schließen Zweifel an der Entgeltlichkeit aus. Websites gelten in Österreich als periodische elektronische Medien. Zusätzlich verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als Information getarnte Werbung (UWG, Anhang Z 11).

Wir kennzeichnen deshalb jeden bezahlten Beitrag als „Anzeige“ – am Beitrag selbst und am Teaser. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei RPO Media einen Dofollow-Backlink?

Nein. Links zu Auftraggebern in unseren Fachbeiträgen tragen rel="sponsored", so wie es Google für bezahlte Links verlangt. Wer Ihnen für Geld einen Link „mit Linkkraft“ verspricht, bietet etwas an, das gegen Googles Spam-Richtlinien verstößt.

Ist ein Link mit rel="sponsored" dann wertlos?

Für das Ranking ist er nicht gedacht. Er bringt aber echte Besucher, die sich für Ihr Thema interessieren, er macht die Verbindung zwischen Beitrag und Ihrer Website eindeutig, und der Beitrag selbst nennt und beschreibt Ihr Unternehmen – unabhängig vom Link.

Was passiert, wenn Google gekaufte Links erkennt?

Google kann solche Links entwerten oder eine manuelle Maßnahme gegen die beteiligten Websites verhängen, die in der Search Console angezeigt wird. Im besten Fall bleiben die Links wirkungslos, im schlechtesten verliert eine Website Sichtbarkeit.

Zählen Erwähnungen ohne Link überhaupt?

Für Menschen auf jeden Fall: Wer Ihren Namen in einem Fachbeitrag liest, kann Sie suchen. Für Such- und KI-Systeme ist eine klare Nennung im passenden Zusammenhang eine zusätzliche Fundstelle. Wie stark einzelne Systeme Erwähnungen gewichten, legt kein Anbieter offen.

Muss ein bezahlter Fachbeitrag gekennzeichnet werden?

Ja. In Österreich verlangt § 26 Mediengesetz die Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen in periodischen Medien, das UWG verbietet als Information getarnte Werbung. Wir kennzeichnen jeden bezahlten Beitrag als Anzeige – am Beitrag und am Teaser. Das ist keine Rechtsberatung für Ihren Einzelfall.

Quellen

  1. Google Search Central: Spam-Richtlinien für die Google Websuche – zuletzt aktualisiert 28.08.2026
  2. Google Search Central: Ausgehende Links für Google qualifizieren
  3. RIS: § 26 Mediengesetz – Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen – Fassung in Kraft seit 01.05.2026
  4. RIS: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Anhang Z 11

Alle Quellen zuletzt abgerufen im Oktober 2026. Die Plattformen ändern ihre Systeme laufend; wir aktualisieren diese Seite, wenn sich Wesentliches ändert.

Weiterlesen

Sehen Sie selbst, wie ein Fachbeitrag über Ihr Unternehmen aussieht.

Schicken Sie uns Ihr Thema und Ihre Website. Sie erhalten einen Demo-Artikel, der zeigt, wie wir recherchieren, gliedern und kennzeichnen – ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Kostenlosen Demo-Artikel anfordern